Schiebetore

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Was ist bei der Planung eines Schiebetors zu beachten?

  • Wie groß muss das Fundament sein?
  • Welche Kabelpläne werden benötigt?
  • Welche Sicherheitseinrichtung wird benötigt?
  • Welcher Abstand wird von Tor zu Zaun benötigt?
  • Wird die DIN-EN 13241-1beachtet?
  • Werden die Vorgaben der BGI861 beachtet?
  • Werden Sie vom Fachmann oder Verkäufer beraten?

Die Fundamentgröße für Schiebetore ergibt sich aus der Torabmessung. Die Fundamenttiefe ergibt sich aus den jeweiligen Frosttiefen, die je nach Region unterschiedlich sind.

Wir sind die Spezialisten für Schiebetore

Senior Kappelmaier GmbH verkauft freitragende Schiebetore im Hand und Kraftbetrieb oder auch Tore auf Rollen.
Ob aus Aluminium oder Stahl „kein Problem für uns“!

Allgemeines zur Frosttiefe

Was ist die Frosttiefe? Die Frosttiefe beschreibt in der Regel, wie tief ist der Frost in den Untergrund eingedrungen.
Was ist die Frostgrenze im Boden? Als Frostgrenze wird die Tiefe unter der Bodenoberfläche verstanden, unter der es nicht zu negativen Temperaturen kommt. Bis vor 20 Jahren, sind wir Metallbauer von einer Frostgrenze mit mindest 80 cm ausgegangen. Mittlerweile geht man im Großraum Bayern von einer Frostgrenze bis 100 cm aus. Wobei in Regionen wie Allgäu-Fichtelgebirge und ähnliche Regionen, 100 cm Frosttiefe vielfach die Mindestregel ist.
Im Straßenbau und bei größeren Bauwerken wird nach Angabe der Bauinnung München, zum Teil von Prüfstatikern bereits von einer Frostgrenze mit 120 cm ausgegangen.

Was kann eintreten, wenn die Frosttiefe nicht eingehalten wird?

Es kann zu Frosthebungen kommen, die zu ungleichen Bewegungen des Bauwerks führen. Die Folge sind dann Schäden am Bauwerk und mögliche Funktionsstörungen an Bauelementen.

Diese Anmerkungen sind natürlich auch bei Fundamenten für Zäune und Tore zu beachten.

Freitragende Schiebetore und Schiebetore auf Schiene im Kraftbetrieb. Nachdem verschiedene Anfragen von seitens Zaunbaubetrieben und Verarbeiter in Bezug auf Torabstände zu angrenzenden Zäunen bei uns vorliegen, möchten wir hierzu in Kurzform zum Thema Stellung nehmen. Je nachdem wie groß der Abstand zwischen senkrechten oder waagerechten Zaunfüllungen ist, können unter Umständen, Personen/Kinder mit Finger-Hand oder auch mit Arm, durch die Umzäunung greifen. Bei Berührung und Kontakt mit dem Torflügel während den Öffnungs-Schließbewegungen, können dann erhebliche Verletzungen an Gliedmaßen entstehen. Bei Schiebetoren mit offenen Füllungen, die an Doppelstabmattenzäunen mit MW 200/50 mm parallel vorbei laufen, ist ein Sicherheitsabstand von Zaun zu Tor mit mindestens 500 mm als Durchgreifschutz einzuhalten. Empfehlung zur Vermeidung: engmaschige Gittermatten mit Mw. 25 mm. Bei senkrechten Stabfüllungen im Zaun, zum Beispiel zwischen 60 mm und 100 mm Stababstand, wird die Abstandsregelung mit 500 mm bereits im kritischen Bereich sein. Hier sind geeignete Maßnahmen zu treffen. Risikobewertung Die Vorgaben der EN 13241 sind unbedingt einzuhalten. Egal ob bei gewerblicher oder privater Nutzung der Toranlage. Weitere Hinweise findet man bei den Vorschriften der Berufsgenossenschaften. Türen und Tore ASR A 1.7.Türen und Tore BGI 861-1 Sicherer Umgang mit Türen und Tore.

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