AGB

1. Umtausch

Fehlerfreie Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen.

2. Haftung für Sachmängel

Soweit Mängel vorliegen, stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.

3. Schäden

Schäden die durch nichtsachgemäße Handlungen des Käufers entstehen oder auch infolge falscher Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen den Verkäufer.

4. Mängel

Liegen Mängel vor und sind diese rechtzeitig bekannt gegeben worden, ist die Verkäuferin/Verkäufer zur Nacherfüllung berechtigt. Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

5. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist München.

6. Preise

Die Preise verstehen sich immer ab Lager Krailling. Eventuell anfallende Lieferkosten von unseren Lieferanten zu uns nach Krailling werden im Angebot bekannt gegeben. Lagerwaren sind frachtfrei.

7. Lieferung direkt an den Besteller/Kunden

Erfolgt die Warenlieferung vom Hersteller direkt an den Kunden, so geht die Ware nach Warenerhaltbestätigung sofort in die Obhut des Kunden über.

8. Zahlungsverzug

Kommt der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug, so kann der Verkäufer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz berechnen.

9. Gewährleistung

Grundsätzlich übernehmen wir die Gewährleistung für einen Zeitraum, der den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Sondervereinbarungen sind immer möglich.
Bei Kunststoffzäune/Tore und auch Aluminiumzäune/Tore erhalten Sie eine langjährige Gewährleistung. Den Zeitraum entnehmen Sie aus unseren Datenblättern.
Den Gewährleistungszeitraum für Torantriebe und Zubehör entnehmen Sie ebenfalls aus unseren Datenblättern.

10. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten und auch abgeholte Waren, bleiben bis zu Zahlungserfüllung Eigentum des Verkäufers.

11. Schlussfeststellung

Sollten wider Erwarten einzelne Passagen nicht rechtsgültig sein, verbleiben die weiteren gültig.

Lieferungen im Großraum München sind über uns bekannten Lieferdienste zu günstigen Preisen möglich.


Bei Waren die speziell für Sie angefertigt oder bestellt werden ist eine Anzahlung nötig.
Bei Lagerwaren ist keine Anzahlung nötig.
Bei einer Auftragssumme  bis 3.000,00 € beträgt die Anzahlung 50 %.
Bei einer Auftragssumme zwischen 3.000,00 €  und 6.000,00 €  beträgt die Anzahlung 70%.
Bei einer Auftragssumme zwischen 6.000,00 €  und 10.000,00 € beträgt die Anzahlung 90%.
Bei Waren die vom Hersteller direkt zum Kunden geliefert werden ist immer Vorauskasse nötig.

Nach Fertigstellung des Auftrages und Auslieferungsbereitschaft ist die Restzahlung fällig.
Ohne vollständige Bezahlung ist keine Warenausgabe möglich.
Sie können sich vor Bezahlung der Restsumme bei uns im Werk von dem einwandfreien Zustand der Waren überzeugen.