AGB
1. Umtausch
Fehlerfreie Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen.
2. Haftung für Sachmängel
Soweit Mängel vorliegen, stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
3. Schäden
Schäden die durch nichtsachgemäße Handlungen des Käufers entstehen oder auch infolge falscher Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen den Verkäufer.
4. Mängel
Liegen Mängel vor und sind diese rechtzeitig bekannt gegeben worden, ist die Verkäuferin/Verkäufer zur Nacherfüllung berechtigt. Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
5. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist München.
6. Preise
Die Preise verstehen sich immer ab Lager Krailling. Eventuell anfallende Lieferkosten von unseren Lieferanten zu uns nach Krailling werden im Angebot bekannt gegeben. Lagerwaren sind frachtfrei.
7. Lieferung direkt an den Besteller/Kunden
Erfolgt die Warenlieferung vom Hersteller direkt an den Kunden, so geht die Ware nach Warenerhaltbestätigung sofort in die Obhut des Kunden über.
8. Zahlungsverzug
Kommt der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug, so kann der Verkäufer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz berechnen.
9. Gewährleistung
Grundsätzlich übernehmen wir die Gewährleistung für einen Zeitraum, der den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Sondervereinbarungen sind immer möglich.
Bei Kunststoffzäune/Tore und auch Aluminiumzäune/Tore erhalten Sie eine langjährige Gewährleistung. Den Zeitraum entnehmen Sie aus unseren Datenblättern.
Den Gewährleistungszeitraum für Torantriebe und Zubehör entnehmen Sie ebenfalls aus unseren Datenblättern.
10. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten und auch abgeholte Waren, bleiben bis zu Zahlungserfüllung Eigentum des Verkäufers.
11. Schlussfeststellung
Sollten wider Erwarten einzelne Passagen nicht rechtsgültig sein, verbleiben die weiteren gültig.
Lieferungen im Großraum München sind über uns bekannten Lieferdienste zu günstigen Preisen möglich.
Bei Waren die speziell für Sie angefertigt oder bestellt werden ist eine Anzahlung nötig.
Bei Lagerwaren ist keine Anzahlung nötig.
Bei einer Auftragssumme bis 3.000,00 € beträgt die Anzahlung 50 %.
Bei einer Auftragssumme zwischen 3.000,00 € und 6.000,00 € beträgt die Anzahlung 70%.
Bei einer Auftragssumme zwischen 6.000,00 € und 10.000,00 € beträgt die Anzahlung 90%.
Bei Waren die vom Hersteller direkt zum Kunden geliefert werden ist immer Vorauskasse nötig.
Nach Fertigstellung des Auftrages und Auslieferungsbereitschaft ist die Restzahlung fällig.
Ohne vollständige Bezahlung ist keine Warenausgabe möglich.
Sie können sich vor Bezahlung der Restsumme bei uns im Werk von dem einwandfreien Zustand der Waren überzeugen.